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Kontakt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisepauschalangebote der Nutzfahrzeugausbildungscenter Filstal GmbH
Sehr geehrte/r Kunde/in, die folgenden Geschäftsbedingungen werden insoweit wirksam vereinbart, wenn durch Buchung oder Anmietung einer unserer Dienstleistung ein Reisevertrag mit Ihnen und der Nutzfahrzeugausbildungscenter Filstal GmbH, nachstehend NAF abgekürzt, zustande kommt. Bitte lesen Sie diese AGB´s sorgfältig durch. 1. Abschluss des Reisevertrages: Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der NAF den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von NAF beim Kunde zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder nach Vertragsabschluss wird NAF dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Die NAF ist hierzu nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Für telefonische Buchungen bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt NAF nur den unverbindlichen Buchungswunsch entgegen und reserviert die entsprechende Reiseleistung. In diesem Fall erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung womit der Reisevertrag zustande kommt. Für telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung durch NAF zum Abschluss des Reisevertrages. Bei Mietomnibusverkehr hat der Kunde für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen. 2. Bezahlung: Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gem. § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde 75€ nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsschein zahlungsfällig.3. Leistungsänderungen: Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von NAF nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. NAF ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich zu informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn NAF in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der NAF über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen. 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten): Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist der NAF unter der in diesen Geschäftsbedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann NAF eine angemessene Entschädgung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%, vom 44 bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%, vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%, vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%, ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80%. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, NAF nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderter Pauschale. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.5. Umbuchungen: Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustiegs- oder Ausstiegortes bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann NAF bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von 15€ pro Kunden erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. Ziffer 6 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.6. Rücktritt von NAF wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl: NAF kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch NAF muss in der Reiseausschreibung oder bei einheitlichen Regelungen für Reisen in einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein. NAF hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben hinzuweisen. NAF ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Ein Rücktritt von NAF später als 7 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn NAF in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch NAF dieser gegenüber geltend zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.7. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch Kunden: Der Reisenden ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der NAF anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§651eBGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise eines solchen Mangels aus wichtigem, der NAF erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. 8. Beschränkung der Haftung: Die vertragliche Haftung von NAF für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit NAF für eine den Kunden enstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber NAF unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist, kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und NAF Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder NAF die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.Reiseveranstalter: Nutzfahrzeugausbildungscenter Filstal GmbhKronenplatz 5, 73054 Eislingen/FilsHRB Nr. 722561, Handelsregistergericht UlmIndustrie- u. Handelskammer Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart T.: 07161 9869185 Fax.: 07161 9869187 e-mail: nafgmbh@t-online.de |
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